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  • Umlagefähigkeit für Modernisierungskosten

    -erneut auf dem Prüfstand durch den Abgeordneten Stefan Evers

    Die Forderung, die Umlagefähigkeit, derzeit 8%, auf die Miete aufzuschlagen bis die Kosten betriebswirtschaftlich abgeschrieben sind, also auch vom Vermieter in Anspruch genommene Finanzierungskosten im vollen Umfang getilgt wurden, würde alle Mieter entlasten, da sich nach der Tilgung die Miete wieder absenken würde. Diese Regelung würde sich auch mit einem flexiblen Mietendeckel gut zusammenfügen, da auch die kommende Mietobergrenze durch flexible Handhabung Spielraum für beide Vertragsparteien lassen würde.

    Die derzeitige und bisherige Regelung bei den Modernisierungsumlagekosten hat bisher dazu geführt, dass die veranschlagten Kosten und die tatsächliche Rechnungslegung an die Eigentümer von den Mietern bis zum fünffachen über Jahrzehnte geleistet werden mussten.

    Die jetzige Forderung des Abgeordneten Evers ist aus unserer Sicht alter Wein in neuen Schläuchen, da wir diese Forderung schon seit zehn Jahren mehrfach öffentlich in Presseerklärungen gefordert haben. Zeitgleich stellten wir die These auf, die damalige 11%-Regelung auf 6% abzusenken, um die Belastung der Mieter erträglich und wirtschaftlich sinnvoll zu begrenzen.
    Diese gravierende Ungerechtigkeit führt uns zu dem Zitat des italienischen Philosophen Mark Aurel: „Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es.“