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    BI – Skandal um Hunderegister

    Wie Sie unserer Pressemitteilung „Skandal um Hunderegister“ vom 04. Januar 2022 entnehmen können, setzen wir uns aktiv dafür ein, dass die gesetzliche Verordnung zur Führung eines Hunderegisters nicht von einem privaten Unternehmen (GmbH) geführt werden darf.

    Am 02.09.2022 haben wir zusammen mit dem Verein Berliner Schnauze e.V., der von Herrn Rechtsanwalt Keller geführt wird, eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Wir werden Sie hier an dieser Stelle über den weiteren Verlauf unterrichten.