Die Vermieter und Eigentümer können sich ins Fäustchen lachen. Der Bundesgerichtshof hat wieder einmal ein Urteil gesprochen, das die Vermieter in die Lage versetzt, ihre Gebäude so verkommen zu lassen, natürlich bei entsprechend hohem Mietzins, dass sie den Mieter, um das Objekt dann besser zu verkaufen, kündigen können. Dies gilt im Besonderen auch dann, wenn der schlechte Zustand des Hauses schon bestanden hat, als der Vermieter das Objekt erwarb. So wurde jetzt vom BGH entschieden. AZ: VIII ZR 226/09.
Mag im Einzelfall eine solche Entscheidung des Gerichts durchaus sinnvoll erscheinen, so sind doch Zweifel angebracht, ob in letzter Instanz die gesamt Mieterschaft eines Landes zukünftig darunter zu leiden hat. Die Folgen sind unabsehbar, und man kann in der nächsten Zeit nur hoffen, dass die Vermieter dieses Urteil nicht zur Kenntnis bekommen, denn es wären furchtbare Folgen für die Mieter zu befürchten.
Es bleibt wohl das Geheimnis der Bundesrichter, die so urteilten, denn Sie selbst werden kaum die Betroffenen sein.
In einem Zitat heißt es: die Gerechtigkeit ist wie das Licht, bei dem Urteil herrschte offensichtlich
tiefste Finsternis.