Während die 63. Kammer des Landgerichts Berlin in einem Urteil am 26. März 2019 zum Aktenzeichen 63 S 230/16 den Berliner Mietspiegel als nicht geeignet betrachtet und der „Deutsche Wohnen“ die Mieterhöhung bestätigte, so hat jetzt die 67. Kammer des Landgerichts Berlin in einem Urteil vom 11. April 2019 zum Aktenzeichen 67 S 21/19 den Berliner Mietspiegel als Grundlage ihrer Entscheidung genommen. Bei dem letzten Verfahren geht es um eine alte Arbeitersiedlung an der Kappe in Spandau, wo eine Mieterhöhung von 68,17 € von der „Deutsche Wohnen“ verlangt wurde.
Schon seit zehn Jahren kämpfen wir gegen die ständig wechselnden Vermieter-Gesellschaften, um dem Abschieben der Verantwortung ein Ende zu bereiten. Es handelt sich hierbei um einen total maroden Baubestand, der von Schimmel und Feuchtigkeit befallen ist. Es sind weder elektrische Leitungen und andere Installationsanlagen noch die Heizungen in Ordnung.
Die Bausubstanz ist vom Dachboden bis zum Keller derartig verrottet, sodass auch daraus resultierende hohe Heizkosten anfallen, die den Mietern auferlegt werden. Bei den kalten Betriebskosten werden Positionen abgerechnet, die gar nicht bedient werden. Die ganze Siedlung erweckt den Eindruck, als wäre seit den dreißiger Jahren nichts passiert.
Folglich wäre nur die Instandsetzung der gesamten Wohnanlage für 1200 Mietparteien eine dringend notwendige und angemessene Maßnahme.
Zu befürchten ist allerdings, dass es zu Modernisierungsbaumaßnahmen kommt, die die Mieter aus den Wohnungen treiben, da die aufgerufenen Mieterhöhungen nicht mehr für jeden bezahlbar sind.
Als Fazit bleibt festzustellen, dass unsere Vorarbeit – auch mit bekannten Fernsehsendern – seit zehn Jahren dazu geführt hat, dass jetzt eine Entwicklung eingetreten ist, die die Mieter zumindest hoffnungsvoll in die Zukunft blicken lässt.
Ein Zitat von Dieter Hildebrand bringt es auf den Punkt: „Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen!“