Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hat nicht nur über tausend Prozesse gegen die Mieterschaft in Berlin geführt, sondern setzt jetzt sogar eine großkalibrige Waffe ein und zerrt zwei betroffene Mieter vor das Verfassungsgericht. Für die betroffene Berliner Mieterschaft können wir nur hoffen, dass die Richter auch den Artikel 24 der Berliner Verfassung im Auge haben. Der Artikel lautet: „Jeder Missbrauch wirtschaftlicher Macht ist widerrechtlich. Insbesondere stellen alle Marktbeherrschung gerichteten Monopolorganisationen einen Missbrauch wirtschaftlicher Macht dar und sind verboten.“ Wir Verbraucherschützer finden die Vorgehensweise als eine besondere Drohgebärde, die furchteinflößend für die Mieterschaft sein soll und deshalb ist sie skandalös. Unsere Mitglieder sind durchaus verängstigt und fürchten um ihre Wohnung, denn ein Verlust hätte dramatische Folgen, weil auf dem Berliner Wohnungsmarkt keine vergleichbaren Wohnungen zu vernünftigen und bezahlbaren Mieten vorhanden sind.
Wie wir schon seit Jahren angeprangert haben, findet jetzt auf dem Rücken der Mieter ein Preiskampf statt, da die Verknappung zu Höchstmieten führen musste. Das Versagen der Politik hat gravierende Auswirkungen, und zwar auf alle Bevölkerungsschichten, die nicht gerade zur Oberschicht zu zählen sind. Besonders herauszustellen ist es, dass die Vermieter ihren Verpflichtungen in den meisten Fällen nicht nachkommen und weder eine Instandsetzung durchgeführt wird und schon gar nicht werden die Nebenkosten durch ordentliche Wirtschaftsführung so bemessen, dass die Mieten bezahlbar bleiben können. Die unwirtschaftliche Vorgehensweise führt auch hier zu dramatischen Erhöhungen.
Aus unserer Sicht und vor allem um alle Verbraucher zu schützen, empfehlen wir dringend, sich in geeigneter Weise Rat zu holen, um nicht in die Kostenfalle der Vermieter zu tappen. Es darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Vermieter eine starke Lobby in der Politik haben um ihren Reichtum zu schützen und zu vermehren, damit die Rendite entsprechend hoch ausfällt. Der Berliner Mietspiegel ist zwar eine Richtschnur aber seine Anwendung und seine Durchsetzung ist auch juristisch außerordentlich schwierig. Entscheidend wird sein, dass die Mieten und ihre Höhe begrenzt sind, auf ein Drittel des Gesamteinkommens eines Mieters und die darüber hinausgehenden Kosten müssen von dritter Seite übernommen und ausgeglichen werden. Diese zusätzliche Steuerbelastung kann die Politik nur vermeiden, wenn sie den Preistreibern auf dem Immobilienmarkt Einhalt gebieten kann und will. Im Fazit derzeitiger Wohnungspolitik steht für die Immobilienbranche offensichtlich ganz oben das Zitat von Anton Philipp Reclam: „Es ist die erste kaufmännische Weisheit: Wo noch ein Groschen zu gewinnen ist, diesen nicht außer acht lassen.“