Wie der Bundesgerichtshof in einer Verwertungskündigung bestätigt hat, ist schon bezeichnend, für die in unserer Gesellschaft bestehende Ungerechtigkeit gegenüber den normalen Bürgern, die in Abhängigkeit Leben und Wohnen müssen.
Das Urteil aus Karlsruhe unter dem Aktenzeichen VIII ZR 155/10 spricht eine deutliche Sprache gegen alle Mieter, die zukünftig statt hoffen nur noch verzagen können. Der ARDVideo- Text meldet „Mieter müssen marode Wohnungen räumen, wenn sie nicht mehr wirtschaftlich saniert werden können“. Weiter heißt es, „gegenüber dem Bestandsinteresse der Mieterin überwiege das Interesse der Eigentümerin an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung“. Ob die Mieterin als Ersatz eine andere freie Wohnung beanspruchen kann, haben die Richter nicht zu entscheiden gehabt.
Mit diesem Urteil sind Tür und Tor geöffnet, dass Eigentümer, auch in zweifelhaften Fällen, Verwertungskündigungen aussprechen werden, um notwendige Instandsetzungen, die der Vermieter zu tragen hätte, nicht durchführen zu müssen, sondern gleich Modernisierungsarbeiten durchzuführen, möglichst mit Steuergeldern finanziert, ohne Herausrechnung der Instandsetzungskosten, bei gleichzeitiger Anhebung der Netto-Kalt-Miete.
Diese Vorgehensweise deckt sich durchaus mit den Aussagen und Schilderungen eines Alt-Kanzlers in seinem Buch, wo er mit deutlicher Sprache von Raubtierkapitalisten spricht.
Hier darf auch einmal die Frage gestellt werden, sind eigentlich die verantwortlichen Parlamentarier für die Gesetzgebung und die obersten Richter, Mieter oder Eigentümer?
Gerechtigkeit jedenfalls muss für alle Gültigkeit haben, jedenfalls in einer Gesellschaft die für sich in Anspruch nimmt, zumindest demokratisch geprägt zu sein.
Vielleicht ist der Satz von Gustav Stresemann eine Hilfestellung, der da lautet:
Es gibt ein unfehlbares Rezept, eine Sache gerecht unter zwei Menschen aufzuteilen. Einer von Ihnen darf die Portionen bestimmen, und der andere hat die Wahl.