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  • Im Babyalter von 17 Monaten auf die Straße gesetzt!

    Dieser skandalöse Fall ereignet sich derzeit in Berlin, Fritz-Erler-Allee 160. Wir setzen mal wohlwollend voraus, dass der Migrationshintergrund der türkischen Eltern keine Rolle bei diesem unfassbaren Vorgang gespielt hat. Fakt ist, dass die Eltern, beide in Vollbeschäftigung, der Mann im öffentlichen Dienst, die Ehefrau bei einer Parfümeriekette, unter anderem durch verzögerte Zahlung der Lohnfortzahlung, die nicht im Verschulden der Familie liegen, ist es kurzfristig zu einer verspäteten Mietzahlung gekommen.

    Dies hatte jetzt zur Folge, dass heute die Hausverwaltung, vertreten durch einen hartherzigen Bevollmächtigten, die Zwangsräumung durch eine anwesende Obergerichtsvollzieherin, ohne wenn und aber, die Räumung durchführen lassen wollte. Durch das spontane persönliche Eingreifen unseres Präsidenten ist es gelungen die Zwangsräumung abzubrechen. Den beteiligten kompromisslosen Vertreter des Gesetzes und der Hausverwaltung war klar geworden, dass die Polizei benachrichtigt wurde, um die Unversehrtheit des Kindes sicher zu stellen, bei gleichzeitiger Information einiger Journalisten und Fernsehanstalten.

    Dann offenbarte sich eine weitere unerträgliche Maßnahme des Vertreters der Hausverwaltung, offenbar in dem Wissen und der Duldung der Obergerichtvollzieherin. Die Hausverwaltung hat, nach Bekundungen von Zeugen, das Schloss der Wohnungstür ausgewechselt, so dass die Familie mit Ihrem Kind nicht einmal mehr an wichtige persönliche Dinge herankommt und somit in Ihrer Lebensweise mehr als nur beeinträchtigt ist. Gleichzeitig wurde die Familie aufgefordert alle Gegenstände innerhalb von 14 Tagen aus der Wohnung zu entfernen, den notwendigen Schlüssel hierfür würden sie vom Hausmeister erhalten.

    Das das persönliche Eigentum, einschließlich der Babywäsche und –windeln somit in den Eigentum des Vermieters übergeht ist unfassbar. Juristen sprechen hierbei von einer sogenannten Berliner Räumung. Unserem Erachten nach handelt es sich um Eigentumsvorbehalt und dieser könnte in diesem Zusammenhang sogar strafrechtlich relevant sein. Auch die Tatsache, dass es schon einige angedrohte Zwangsmaßnahmen durch den Vermieter hätte geben sollen, reicht für eine Erklärung in diesem schwerwiegenden Fall nicht aus.

    Wir fordern die zuständige Eigentümerin auf, das Mietverhältnis mit den Betroffenen fortzusetzen, da die Miete vor dem Tag der Zwangsräumung eingezahlt wurde und durch unsere Intervention sichergestellt ist, dass weitere Mietrückstände nicht wieder auftreten werden. Unser Präsident appelliert an alle beteiligten Ihr soziales Gewissen in Anspruch zu nehmen, falls es im vorliegenden Fall abhanden gekommen sein sollte.