In zwei aufeinander folgenden Mieterhöhungserklärungen hat die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gewobag sehr vielen betroffene Mietparteien innerhalb von neun Monaten zum 1. Oktober 2014 und zum 1. Juli 2015 die Miete dramatisch erhöht zwischen 120,- € und 200,- €.
Der Unterschied zur normalen Mieterhöhung besteht darin, dass keinerlei Zustimmung durch die Mieterschaft erforderlich ist. Viele Mieter sind verzweifelt, in einem Fall eine allein stehende Mieterin soll jetzt 146,- € mehr an Bruttowarmmiete zahlen und verständlicherweise zählt immer nur der monatliche tatsächliche Zahlbetrag und nicht die Nettokaltmiete. Die Verzweiflung bei einigen Mietern ist recht groß. Juristen des Vereins haben die notwendigen Unterlagen bei der Gewobag eingesehen und mit Vertretern des Unternehmens erörtert. Die Mieterhöhung ist nach dem Wohnungsbindungsgesetz bzw. der Neubaumietenverordnung nicht zu beanstanden. Es muss jedoch hier dringend die Frage gestellt werden und durch die Politik auch beantwortet werden, denn die Gesetzeslage ist für die Mieter eine nachteilige und zu Teil dramatische Entwicklung und Auswirkung auf dem Immobilienmarkt in Berlin. Auch der Wegfall der Anschlussförderung von diesen betroffenen Wohnanlagen führt zu dieser Entwicklung. Zusammenfassend kann man sagen, und so lautet auch die Botschaft unseres Vereinspräsidenten, die soziale Wohnungspolitik in Berlin ist gescheitert, den Wegfall der Anschlussförderung haben die politisch Verantwortlichen zu tragen und einen besonderen Aspekt bei der Belastung der Mieter ergibt sich noch dadurch, dass in diesem Zeitraum der Mieterhöhungen auch noch die Vorrauszahlungsanpassung für die Nebenkosten aus der eingegangenen Betriebskostenabrechnung des Jahres 2013 in 2014 einher ging. In Anbetracht der wirkungslosen Mietpreisbremse, jedenfalls in den meisten Fällen der Bestandsmieter, fordert unser Präsident die Überarbeitung des deutschen Mietrechts in wesentlichen Punkten. Der Umgang mit der Mieterschaft ist zum Teil ein großes Unrecht und führt zu dem Zitat, dass in das Stammbuch des Gesetzgebers geschrieben stehen sollte, von Aristoteles: „Wer recht erkennen will, muß zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.“