Schuld ist nach drei Jahren verjährt!!!
Jahrelang hat ein Verbraucher seine Steuererklärungen von einer Person erstellen lassen, der sich als Steuerberater ausgab, die Beratung durchführte und der Kunde merkte erst später, dass er getäuscht wurde. Der saubere Herr erschlich sich dann im Jahr 2003 über Dritte ein Darlehen in Höhe von 20.000,- €. Durch seine zwielichtigen Kenntnisse als so genannter Steuerberater, gab er eine Bürgschaftserklärung ab, in Form einer persönlichen Schuldverpflichtung. Wenn man von Teilzahlungen in Höhe von 3.000,- € absieht, ist bis zum heutigen Tag nichts zurückgezahlt worden und schon gar nicht die Zinsen. Nach Urteil des Landgerichts Berlin und durch Beschluss des Kammergerichts, wurde die Klage des Gläubigers zurückgewiesen, da für Schuldverpflichtungen aus Darlehensverträgen eine dreijährige Verjährungsfrist vom Gesetzgeber eingeführt wurde. Hier stellt sich die Frage: Welcher Bürger weiß das schon? Der Schuldner hat es bis zum heutigen Tage geschafft, seinen Aufenthaltsort zu verschleiern und auch wenn man jetzt durch das Gericht eine Adresse an fährt, so ist er weder privat noch beruflich erreichbar. Insofern ist davon auszugehen, dass es noch andere geprellte gibt. Sein Büro soll sich ja immer noch in Charlottenburg Westend befinden und wohnen tut der saubere Herr in Kladow – man gönnt sich ja sonst nichts. In Anbetracht der Tatsache, dass die Verjährungsfrist vor nicht allzu langer Zeit den zehnfachen Zeitraum beinhaltete, zeigt wie schwierig und unübersichtlich die Gesetzeslage für den Verbraucher ist. Ein sehr unbefriedigendes Urteil. Der Schuldner lacht sich ins Fäustchen und steckt gratis 17.000,- € in seine Tasche – toller Rechtsstaat.