Die während der Pandemie am geringsten betroffenen Unternehmen, das heißt mit den geringsten Einbußen, sind offenbar für jedermann sichtbar: Die Immobilienbranche und zwar vom Eigentümer, Vermieter bis hin zu den Verwaltungen. Erwähnung findet hier nur am Rande die Tatsache, dass Internetkonzerne, wie Amazon, Umsatzsteigerungen von nahezu 50% verzeichnen – und das wird sich noch steigern. Der volkswirtschaftliche Schaden für unser Land ist noch nicht zu entziffern, aber er wird Dimensionen erreichen, die uns in ein erhebliches Hintertreffen führen. Hier wäre es längst an der Zeit, diese Unternehmen zu besteuern, um das Gemeinwohl zu fördern.
Viele Verbraucher können nur unter großen Belastungen ihre jeweilige Mietzahlung leisten, da sie von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Home-Office, Sonderurlaub und sonstigen Maßnahmen, die ihnen durch Covid-19 auferlegt werden, bedroht sind. Auch ohne die weltweite Pandemie sind die Mieter durch eine Immobilienbranche, die von Maßlosigkeit geprägt ist, stark unter Druck geraten. Selbst die bundesweite Mietpreisbremse und das sogenannte Mietendeckelgesetz sind nicht geeignet, den Immobilienmarkt zu beruhigen. Das MietenWoG Bln ist völlig unzureichend und entlastet vielerorts Mieter in der gehobenen Wohnungsklasse dadurch, dass berechtigte Mieten durch den Deckel abgesenkt werden, während in einfachen Wohnlagen, die Menschen mit geringen Einkommen keine spürbare Entlastung erfahren. Das Gesetz ist in vielen Teilen gescheitert, und wer sich mit den Inhalten der Paragraphen beschäftigt, stellt das selbst ohne Fachwissen fest.
Die Vermieter verweigern zum Teil Instandsetzungen oder gar Modernisierungen mit Hinweise auf das MietenWoG Bln, die dringend notwendig wären. Die Nettokaltmieten sind gern gemachte Gewinne und wandern auf die Konten der Vermieter und Aktionäre. Zur Entlastung der Mieterschaft während der Pandemie fordern wir die Absenkung der Nettokaltmieten um 50% und in der Nachwirkung bis drei Jahre nach der Pandemie abgestuft: 1. Jahr 40%, 2. Jahr 30% und 3. Jahr 20%. Nach dieser Frist fordern wir den Gesetzgeber auf, das Bürgerliche Gesetzbuch und seine dortigen Paragraphen des deutschen Mietrechts so zu verändern, dass eine Begrenzung der Mietzahlungen nur noch entsprechend des Wachstums der Wirtschaft und der damit verbundenen Lohn- und Gehaltsanpassungen vorgenommen werden sollte. Unsere Forderung steht vor dem Hintergrund, dass bei noch länger anhaltender Pandemie der soziale Friede in unserem Land zumindest in die Nähe einer Gefahr gerückt werden könnte.
Lew N. Graf Tolstoj:
„Friede ist das höchste materielle Glück der menschlichen Gesellschaft.“