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  • Königlicher Verbraucherschutz

    In einem ganz besonderen Fall des Internetbetruges, hier handelte es sich um die Bestellung einer Waschmaschine, die von der türkischen Mieterin bezahlt worden ist, dann aber von der entsprechenden Firma nicht geliefert wurde, haben wir einen königlichen Weg beschritten.
    Die Verbraucherin ist auf eine betrügerische Firma mit Sitz in Spanien hereingefallen. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach einer Anzeige vom 03.11.2020 bereits am 28.12.2020 mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wird. Aus dem Schreiben ist zu entnehmen, dass sogenannte Finanzagenten, die mit Falschpersonalien ausgestattet sind, in Europa nicht erfolgsversprechend ermittelt werden können.
    Wir die Verbraucherschützer wurden darauf aufmerksam, denn die Geschädigte kontaktierte uns. Für uns war der Fall sonnenklar. Wie kommen wir unter Umgehung unserer Ermittlungsbehörden an die spanischen Ermittler, um die Angelegenheit doch noch zu einem positiven Abschluss zu bringen? Wir bekamen unsere Bestätigung, dass der Weg, sich an das Spanische Königshaus zu wenden, der richtige war. Dies hat uns jetzt, wie Sie der Anlage entnehmen können, am 28.01.2021 geantwortet. Es hat hierbei freundlich den Empfang unseres Briefes bestätigt und schreibt im letzten Absatz wörtlich: „In Anbetracht der in Ihrem Schreiben dargelegten Umstände wird es jedoch zur Kenntnisnahme an das Ministerium für Verbraucherschutzangelegenheiten weitergeleitet.“ Daraus entnehmen wir, dass eine königliche Behörde und Instanz eine hohe Qualität in der Arbeit ausweist.
    Eine treffliche Geschichte zum Zitat von J. W. von Goethe: „Das Beste, was wir aus der Geschichte haben, ist der Enthusiasmus, den sie erregt.“