Die harten Lockdown-Bestimmmungen führen die Gewerbemieter in eine Notsituation, der sie nicht immer entweichen können. Die fehlenden Einnahmen werden durch sogenannte Überbrückungshilfen oder Sonderzahlungen nur zum Teil aufgefangen, denn die Ausgaben für Miete oder sonstige Nebenkosten bleiben zunächst unberücksichtigt und bei all diesen Überlegungen sind die Eigentümer kleinerer und mittelständiger Unternehmungen schon jetzt fast vor dem Aus, während sich die Großkonzerne und die Eigentümer von Gewerbeflächen die Taschen füllen und ohne jedes Fingerspitzengefühl nach Gutsherrenart agieren. Besonders gefährden sich die Gewerbemieter dadurch, dass es keinen ausreichenden Kündigungsschutz gibt. Bleibt eine Monatsmiete aus, kommt es oft zu einer Kündigung oder der Gewerbemieter erkennt seine Notlage und zieht Reißleine durch Aufgabe seines Geschäftes und vernichtet seine Existenz selbst.
Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die notwendigen Paragraphen im BGB zu ändern und so zu modifizieren, dass es in Notzeiten auch in einem föderalistischen Staatssystem möglich sein muss, bundeseinheitlich gesetzliche Regelungen zu erlassen, die geeignet sind, Gewerbemietern die Existenz zu sichern und zwar dadurch, dass die Vermieter gezwungen werden, Mietnachlass im Bereich der Nettokaltmiete bei einer Obergrenze von 90% und entsprechend auslaufend einer wirtschaftlichen Notlage abfedern nach Ende mit sinkenden Mietnachlass zu gewähren. Nur gesetzliche Maßnahmen sichern auf Dauer die Existenz unserer bisherigen stabilen Wirtschaft. Der Zustand der Immobilienbranche führt uns zu dem Zitat von Vlada Bulatovic-VIB:
„Verkaufe Villa mit Blick auf Arbeiterklasse.“