Unser letztes Telefonat von heute um 10:15 Uhr bestätigt noch einmal, dass in dem Hause Lückstraße 29 in 10317 Berlin seit dem 05. November 2020 die Heizungs- und Warmwasseranlage ausgefallen ist. Eine besondere Tragik ist es, dass die zu uns gekommenen Flüchtlinge aus weiten Teilen der Welt, für die wir eine besondere Fürsorgepflicht haben, nun von einem Vermieter im Stich gelassen werden, mit dem wir mehrfach Kontakt hatten. Statt sich der Problematik anzunehmen und den Ausfall zu beseitigen, wurden in den Telefonaten Mitarbeiter beschimpft, belästigt und mit unverschämten E-Mails konfrontiert.
Zu guter Letzt schaltete sich eine Rechtsanwältin ein, die behauptete, dass es sich um unabsichtliche Energieleistungsausfälle handelt und benannte diese als Störung. Unserer Pressmitteilung fügen wir eine eidesstattliche Versicherung von 16 Mietern bei, die anschaulich dokumentiert, dass dieser Heizungsausfall tatsächlich der Realität entspricht und die Unverschämtheit des Vermieters darin besteht, uns über seine Rechtsanwältin mitzuteilen, dass die Nichtbeheizbarkeit unzutreffend ist und dann wortwörtlich:
„Sollten Sie daher wider besseren Wissens Behauptungen aufstellen, wird meine Mandantschaft durch mich prüfen lassen, ob diesbezüglich strafrechtliche Schritte eingeleitet werden müssen.“
Wir Verbraucherschützer sind empört, wie in unserem Land uns anvertraute Flüchtlinge von Vermietern behandelt werden und nehmen folgendes Zitat von Arthur Schopenhauer in Anspruch: „Die Menschen ändern Gesinnung und Betragen ebenso schnell, wie ihr Interesse sich ändert.“