Immer mehr rückt der Verbraucherschutz in den Mittelpunkt unserer Arbeit und das aus gutem Grund. Wir können hier auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken, ohne Gerichte bemühen zu müssen.
Im vorliegenden Fall in Brandenburg hat ein im Rollstuhl sitzender und im Pflegebett liegender Bürger seine Gesundheitskasse darum gebeten, ihm einen Zuschuss zum Umbau eines behindertengerechten Bades zu gewähren. Eine beauftragte Firma machte einen Kostenvoranschlag in Höhe von 12.000 Euro. Eine solche Summe konnte natürlich von dem Verbraucher nicht geleistet werden. Der Zuschuss hätte 4.000 Euro betragen. Auf sein Bitten hin, die Umbaumaßnahmen von Freunden und Familienangehörigen selbst durchführen zu lassen, wurde nicht wohlwollend aufgenommen. Die Voraussetzung zur Gewährung des Zuschusses war beschränkt auf den Umbau durch einen autorisierten Fachbetrieb – im Einzelfall in einem Mehrfamilienhaus eine
durchaus nachvollziehbare Argumentation. Diese greift hier natürlich nicht, da es sich um ein Eigenheim handelte.
Der Bürger wandte sich an uns und wir haben der Pflege- und Gesundheitskasse am 31.07.2020 ein entsprechendes Schreiben zugeleitet. Es dauerte keine drei Wochen ohne dass wir davon selbst etwas gehört hätten, bekam der Verbraucher ohne besondere Vorankündigung auf sein Konto 3.800 Euro überwiesen.
Der Betroffene meldete sich bei uns und war überrascht, dass wir diese Information der Gesundheitskasse noch nicht hatten und bis zum heutigen Tag ging diesbezüglich nichts bei uns ein. Unser Rat an alle Verbraucher: Zeigen Sie sich wehrhaft und suchen Sie sich selbst die richtigen Ratgeber.