Ein Spandauer Reisebüro informierte uns darüber, dass die Bundesregierung heute oder in den nächsten Tagen ein Gesetz oder eine Verordnung auf den Weg bringen will, dass betroffene Verbraucher, die eine Reise bereits geplant und an den Reiseveranstalter bezahlt haben, nunmehr keine traditionelle Erstattung des Reisepreises bekommen, sondern Gutscheine ausgegeben werden sollen und zwar durch die Reisebüros vor Ort, die dann zu fürchten haben, dass Ihnen dadurch die Provision abhanden kommt.
Der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros hat mit dem Datum vom 01.02.2020 dazu Stellung bezogen und auch hierbei auf Verbraucherrechte aufmerksam gemacht. Auch die Bundeskanzlerin wurde durch einen Brief informiert und das achtseitige Papier des Verbandes spricht eine deutliche Sprache. Es ist zu befürchten, dass nicht nur zehntausend Reisebüros als Betroffene in die Insolvenz geschickt werden und zwar in Ermangelung der notwendigen Unterstützung und dafür werden wieder Milliarden an börsennotierte Unternehmen zufließen, die nicht einmal Steuern in Deutschland zahlen. Bei dem Wegbrechen der Reisebüros besteht zusätzlich eine große Gefahr für die Verbraucher, selbst nicht mehr entschädigt zu werden, also auch die Gutscheinaktion, die von den Reisebüros an ihre Kunden überreicht werden sollen, könnten wegfallen. In einem solchen besonderen Fall reicht auch die Soforthilfe II nicht aus.
Unser Geschäftsführer Heinz Troschitz erwartet, dass für die gesamte Tourismusbranche Hilfspakete geschnürt werden, die alle Verbraucher und mittelständigen Reisebüros sowie die Urlaubsquartiervermieter in geeigneter und ausreichender Form berücksichtigen. Gerecht ist es, wenn alle partizipieren.