Gewerbebetriebe, die aufgrund der gesetzlich erlassenen Bestimmungen ihr Unternehmen schließen mussten, können durch die fehlenden Einnahmen natürlich nicht ihre Mietzahlungen weiterzahlen. Gehen sie gleich an ihre normalen Rücklagen heran, die auch nicht alle haben, so droht schnell eine Insolvenz. Der erste Schritt ist immer das Gespräch mit dem Vermieter. Ist dieses Gespräch, was zielführend stattgefunden haben muss mit der Prämisse, die Mietzahlungen zu 100% oder zu einem erheblichen Anteil der Gesamtmiete einzustellen.
Da ein Verschulden der Gewerbemieter nicht vorliegt, sondern der Gesetzgeber für die Schließung der Betriebe die Verantwortung hat, auch wenn diese Verantwortung rechtmäßig wahrgenommen worden ist, so stellt sich hier die Frage, ob nicht die Landesregierungen, die sich einvernehmlich auf bestimmte Positionen geeinigt haben, auch die Verantwortung dafür übernehmen müssen, dass Insolenzen auf jeden Fall vermieden werden sollten.
In diesem Zusammenhang stellt sich ebenso die Frage, ob nicht der Bundesgesetzgeber nach dem gültigen Seuchenschutzgesetz in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz entweder die Entschädigungszahlungen übernehmen müsste oder der Gesetzgeber schafft hierzu eine gesetzliche Regelung, in der der Verzicht der Vermieter geregelt ist, für den Fall der Zwangsschließung, die angeordnet worden sein muss und hierbei die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung der Hintergrund ist, Menschen zu schützen, um ihnen Leid und Tod zu ersparen.
Unser Geschäftsführer Heinz Troschitz hält es für sinnvoll, eine gesetzliche Regelung zu finden, die auch die Staatskasse entlastet und somit uns Steuerzahler.