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  • Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen

    Trotz des Berliner Mietendeckels und der Corona-Virus-Krise hat ein Mitarbeiter der Hausverwaltung O….. eine E-Mail an einen Mieter versandt und einige Tage vorher angerufen, um ein Mieterhöhungsverlangen zum 01.03.2020 durchzusetzen. Die E-Mail hier als Zitat: „Ihr Schreiben wurde an das Forderungsmanagement zur evtl. sofortigen Beitreibung der Forderungen weitergeleitet.“ Das vorangegangene Telefonat mit dem Mieter war auch an Deutlichkeit nicht mehr zu übertreffen. Der betroffene Mitarbeiter ist ohnehin bei den Mietern der betroffenen Wohnsiedlung nicht besonders angesehen und seine Methoden und Vorgehensweisen sind bei dem einen oder anderen Mieter sogar gefürchtet.
    Der Mietendeckel hat schon einige Verwerfungen hervorgebracht und an der bisherigen Rechtsprechung ist auch noch nicht zu erkennen, wie weitere Verfahrensweisen aus der Sicht der Vermieter oder des Mieters sein werden. Unser Geschäftsführer Herr Troschitz fordert vehement eine bundeseinheitliche Regelung zur Mietpreisobergrenze, so dass auf den Berliner Mietendendeckel leicht verzichtet werden kann. Auf dem Weg aus der Corona-Virus-Krise sollte es möglich sein, geeignete Argumente und Regularien zu finden, die Mieten und selbstverständlich auch die Gewerbemieten den wirtschaftlichen Verhältnissen der betroffenen Mieterschaft anzupassen.