Die 76- jährige Mieterin hat 1999 eine 1 ½-Zimmerwohnung bei der GSW bezogen. Im Februar 2015 erlitt die betagte Frau einen Schlaganfall. Von dem erholte sie sich nicht mehr. Sie kam für 12 Tage in das Krankenhaus und danach kam sie nach Wandlitz in eine Rehamaßnahme. Das AG Bernau erließ einen Beschluss über die Bestellung einer Betreuerin, dies ist die ca. 70 Jährige Schwester. Die Zuständigkeit vom AG Bernau ergibt sich aus der Nichthandlungsweise des AG Spandau. Die Betreuerin konnte mit dieser Bestellung allerdings nicht alle erforderlichen Dinge erledigen, unter anderem auch nicht die Kündigung der Wohnung. Die nunmehr dann ausgesprochene Kündigung beendet das Mietverhältnis zum 30. September 2015. Seit dem 22. Juni 2015 liegt die Schlaganfallpatientin im Seniorenpflegeheim am Wiesengrund. Die Wohnungsbaugesellschaft teilte mit, dass sie der Betreuerin behilflich sind, bei der Nachvermietung. Dies bedeutet, dass bei der finanziellen Situation und die Renten sind in Deutschland nicht hoch, nicht einmal die Pflegekosten zusammenkommen und nun auch die monatelang anhaltenden Mietzahlungen für eine nicht genutzte Wohnung. Die betroffene ist in die so genannte Armutsfalle hinein getappt. Zukünftig erhält sie ein Taschengeld von Rund 107,- €. Diese schreckliche Erfahrung werden noch viele ältere Bewohner in unserer Stadt und in unserem Land machen müssen. Ein Leben lang hart gearbeitet und dann ins Abseits gestoßen. Sie kann noch von Glück reden – wir kennen schon Fälle, wo die Betroffenen in das benachbarte Ausland gebracht werden oder in das fernöstliche Thailand. Der Fall und der unbefriedigende Abschluss für die Schlaganfallpatientin führt uns zu dem Zitat von Benjamin Franklin: „Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl.“
Persönliche Anmerkung unseres Präsidenten: „Es ist eine Schande, wie hier mit älteren und verdienten Bürgern in unserem Land umgegangen wird. Die Verantwortlichen sollten sich was schämen.“