Nach der Anordnung des Bezirksamt Spandau von Berlin (Abteilung Bauaufsicht) vom 14. Februar 2014 unter der Nummer 2014/117 ist die sofortig Vollziehung der Baumaßnahmen, Einzug von Geschossdecken im gesamten Gebäude (hiervon sind 120 Mietparteien betroffen), durchzuführen. Die Bauaufsicht begründet dies, so heißt es wörtlich in der Anordnung: „Die sofortig Vollziehung ist im öffentlichen Interesse geboten, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Putzteile von den Decken lösen und dadurch die Sicherheit von Leib und Leben der Mieter und Mieterinnen beeinträchtigt ist.“ Bereits am 15. Januar 2014 hat der Gutachter an die Wohnungsbaugesellschaft in einem Absatz wörtlich geschrieben: „Zur Abwendung von Gefahren für Leib und Leben der Bewohner ist es deshalb dringend geboten, die Sanierung durch Abhängen der kompletten geputzten Geschossdeckenanlagen im gesamten Gebäude gleichermaßen auszuführen.“ Die Angelegenheit ist insgesamt zurückzuführen auf einen Vorfall im Juli 2012, also vor über 1 ½ Jahren. Von den über 600 Räumlichkeiten des Hauses war lediglich in einer Wohnung und dort in einem Zimmer ca. 3 m² Putz von der Decke gefallen. Die Ursache ist vermutlich eine auf den Wohnungsvormieter und dessen Gebrauchsverhalten zurückzuführende Benutzung. Warum ein Gutachter, der im August 2012 ein gutachterliche Stellungnahme für die Wohnungsbaugesellschaft erstellt hat, in der er von einer Gefährdung für Leib und Leben nicht gesprochen hat, nunmehr 1 ½ Jahre später seine Meinung änderte, bleibt sein Geheimnis und er wird an einer Aufklärung kein Interesse haben. Die wahren Hintergründe sind andere, haben aber im Augenblick keine Bedeutung. Es wird zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Mieter und natürlich nach der erfolgten teuren Baumaßnahme auch zu ganz normalen Mieterhöhungen kommen.
Um Leib und Leben der Bewohner zu schützen, fordern wir den Vermieter auf, nach der Vollziehungsanordnung durch die Bauaufsicht, das Gebäude sofort zu räumen, damit es nicht wie befürchtet zu Personenschäden oder gar schlimmeren Vorkommnissen in diesem Hause kommen kann.
Nach neusten Erkenntnissen ist in der gleichen Bauphase die gesamte Siedlung an der Südekumzeile, Zweiwinkelweg und Haberlandweg errichtet worden. Hier muss dringend geprüft werden, inwieweit die Bewohner ebenfalls gefährdet sind. Stichprobenartige Materialentnahmen durch die Bundesanstalt für Materialwesen sind allemal zur Sicherheit der Bewohner erforderlich.
Die gegründete Bürgerinitiative Haberlandweg 2 trifft sich zu einer Versammlung der Mieter morgen am Samstag, 22. Februar 2014 um 11 Uhr im Geschwister-Scholl-Heim im Magistratsweg 95 in13591 Berlin.