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  • Skandalöser Versicherungsfall nach Dienstunfall in Niedersachsen

    Nach einem Unfall am 07. September 2005, bei dem sich der versicherte Beamte eine Tibiaquerfraktur zuzog, hat bis zum heutigen Tag die Versicherung S….I…. die Leistung, aus der am 01.12.1988 abgeschlossenen Unfallversicherung, verweigert. Zum Verhängnis wurde dem Beamten u.a., dass der örtliche Versicherungsagent A. W…. nicht die notwendigen Unterlagen, die er vom Versicherungsnehmer erhalten hatte, an die Versicherung weiterleitete. Unserem Erachten nach ist dies schon ein skandalöser Vorgang in einer noch ansteigen Dramatik. Der Versicherungsnehmer beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei aus Hannover O. und Coll., die unserem Erachten nach gleich mehrere Fehler im Verfahren machten, zum Teil verursacht durch eine spontaneErkrankung des Rechtsanwalts K., daraus ergab sich dann eine Prozessvertretung, die sich als folgenschwer erweisen sollte. Der Unfall selbst und ihre Folgen mit der Diagnose und den anschließenden medizinischen Maßnahmen lassen sich entnehmen aus den ärztlichen Berichten vom 10.09.2005, der telefonischen Meldung bei der Versicherung und der übersandten Unfallschadensanzeige, die zuletztgenannten Punkte, also die unfallbedingte Schadensabwicklung, die durch den örtlichen Agenten abgewickelt werden sollten, dies geschah allerdings nur mangelhaft mit gravierenden Folgen für den Versicherten. Weitere ärztliche Berichte vom 24.11.2005, 17.02.2006, 13.06.2006 und 13.10.2006, eischließlich des Operationsprotokolls vom 15.02.2006, gefertigt von Prof. Dr. med. C. Krettek, Dr. med. M. Jagodzinski und Priv.-Doz. Dr. med. Grotz. Dann schließt sich ein weiterer ärztlicher Bericht vom 23.03.2007 und das Operationsprotokoll vom 20.03.2007 von Dr. med. R. Reimer an.

    Der Beamte leidet noch heute unter erheblichen Beeinträchtigungen, die sich zurzeit eher verschlechtern als verbessern. Der Versicherung war es im ersten Verfahren vor dem Landgericht Hannover gelungen, dem Gericht zu suggerieren, dass die Feststellung des Dauerschadens nicht fristgerecht innerhalb von 15 Monaten nachSchadensereignis erfolgte. Aus der obigen Darstellung können Sie selbst entnehmen, dass unserem Erachten nach dies nicht der Wahrheit entsprechen kann. Die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 14.192,64 Euro wurde vom Gericht abgewiesen.

    Als Verbraucherschützer haben wir uns der Sache im Juni 2011 angenommen. Unser Präsident hat am 02. August 2011 ein Gespräch in Berlin mit dem zuständigen Rechtsanwalt K. genutzt, um sich einen Überblick des bisherigen Verfahrensverlaufs zu verschaffen. Im Mai 2012 teilten die Rechtsanwälte dann mit, dass eine außergerichtliche Regelung mit dem Versicherer anzustreben sei, hierfür werde man sich entsprechend einsetzen. Unserem Erachten nach war dies nicht weiter wie eine taktische Variante, um die Angelegenheit vor sich herzuschieben.

    Der Versicherungsnehmer hat sich dann entschlossen im August 2012 unseren Fachanwalt für Versicherungsrecht und Vize-Präsidenten des Vereins Herrn Dr. Sven Jürgens einzuschalten. Dieser beantragte beim Landgericht Berlin die Akteneinsicht in die bisherigen Verfahrensakten, um Schadensersatzanspräche gegen die bisherigen Prozessbevollmächtigten des Klägers, die Rechtsanwälte O. und Coll., durchzusetzen. Gleichzeitig forderte er die Anwälte auf, dass sie die Haftung dem Grunde nach anerkennen und in voller Höhe Schadensersatz leisten werden. Er forderte auch die Übersendung der Handakten an, um die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vornehmen zu können. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde keiner Aufforderung Folge geleistet. Mit Schreiben vom 19.10.2012 forderte Rechtsanwalt Dr. Jürgens noch einmal die ehemaligen Verfahrensbevollmächtigten auf anzuerkennen, dass diese die Berufungseinlegefrist versäumt hätten und dadurch der hohe Schaden entstanden ist. Auf diese ausdrückliche Forderung noch einmal den Schaden in voller Höhe auszugleichen erfolgte stattdessen ein Antwortschreiben am 02.11.2012, dass sie zwar die Rechtsauffassung teilen, dass durch die Versäumung der rechtzeitigen Begründung der Berufung ein Schaden entstanden ist, aber sie werden trotzdem eine Anerkenntnis der Schuld, als auch der Höhe nach nicht abgeben. Sie teilen gleichzeitig mit, dass im Falle der Klageerhebung durch Herrn Dr. Jürgens, sie selbst als Prozessbevollmächtigte benannt werden möchten, unserem Erachten nach ist dieser Zynismus nicht mehr zu überbieten. Was denkt sich eigentlich ein Gericht dabei, einen solch schwerwiegenden Dienstunfall zu missachten und einem Geschädigten die gerechtfertigte Schadensersatzleistung zu verweigern, nur weil Versicherungen nicht leisten wollen und Anwälte Versäumnisse zeigen. Was denken sich Anwälte eigentlich dabei, Mandanten in derartiger Weise so schlecht zu vertreten und dann noch nicht einmal die Bereitschaft zeigen, Verantwortung zu übernehmen. Während sich die Versicherungsgesellschaften auf dem Kapitalmarkt tummeln, um ihr Vermögen zu mehren, unterlassen sie es den Geschädigten und Opfern die zustehenden Schadenersatzleistungen auszuzahlen. Es werden langwierige Prozesse geführt, die viel Geld verschlingen und dabei den Menschen nicht dienlich sind. Diese skandalöse Geschichte in unserer Pressemitteilung widerspricht gänzlich dem Zitat von José Ortega y Gasset:

    „Der Verstand ist das nächstliegende Werkzeug, mit dem der Mensch rechnen kann.“