Die derzeitige Sicherheitslage in den JobCentern ist von großer Unsicherheit geprägt und nach eigenen Recherchen kann ausgeführt werden, dass, wenn gestern öffentlich mitgeteilt wurde, jeder 4. Beschäftigte des JobCenters von Übergriffen betroffen ist, muss die Entwicklung sofort gestoppt werden. Die gesamtgesellschaftliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt führt zu erheblichem Frustrationspotential gerade auch dann, wenn nach einer Kündigung der Besuch beim JobCenter ansteht. Dazu gehört dann auch oft die Verweigerung von Leistungen, auf die die Menschen geradezu angewiesen sind. Die eingesetzten Sicherheitsdienste in den Centern, die oft nur an den Eingängen stehen, sind kein ausreichender Schutz und auch die sogenannten speziellen Sicherheitsmaßnahmen (Notrufknopf) reichen bei schneller Eskalationslage nicht aus um die Mitarbeiter zu schützen. Ein Leistungsempfänger der mit dem Vorsatz und mit einer Waffe das Gebäude betritt, ist danach nicht mehr unter Kontrolle zu bekommen, wiejetzt der letzte Fall der ermordeten Mitarbeiterin im JobCenter Neuss zeigt. Das Herunterspielen durch den Vorstand der Bundesagentur in einem Satz in dem es heißt, dass das Mitgefühl den Angehörigen der verstorbenen Kollegin gehört, zeigt, dass in den nicht bedrohten Führungsetagen ein Augenmaß vorherrscht, das dem Schutz der Mitarbeiter nicht dienlich ist. Angesprochene Schulungsangebote zur Deeskalation werden nicht ausreichend angeboten und sie würden auch nicht wirklich helfen, wenn ein Täter urplötzlich sein grauenhaftes Handeln vollzieht. Wenn ein Personalrat dazu schreibt, Übergriffe könnten reduziert werden, wenn das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in den JobCentern erst genommen werden würde, so ist dies eine grobe Fehleinschätzung. Schuldzuweisungen helfen zwar nicht weiter, aber umso nachdrücklicher muss über die Rettung und Unversehrtheit des Lebens von Mitarbeitern in Ämtern nachgedacht und selbstverständlich entsprechend vorgebeugt werden. Zunächst muss die Minimalforderung sein, dass Mitarbeiter durch entsprechende schwer überwindliche Barrieren vor Übergriffen besser geschützt werden und sollten diese auch nicht ausreichen, so muss über entsprechende Glaskabinen nachgedacht werden. Denn schon ein Opfer ist mehr als eine
Gesellschaft verträgt. In Anbetracht der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land und darüberhinaus in Europa, lässt befürchten, dass diese Übergriffe sich noch verstärken könnten. Jetzt ist der Zeitpunkt des Handelns gekommen, denn schon viel zu viele Opfer hat es in den letzten Jahren gegeben. Wir Verbraucherschützer, die auch die Arbeitnehmer im Focus haben, trauern mit den vielen Kolleginnen und Kollegen, den Angehörigen der Familie um eine ermordete Arbeitnehmerin, die in Ausübung ihres Berufes einem schweren Gewaltverbrechen zum Opfer viel. Die Unfassbarkeit und Erschütterung lässt uns erstarren. Dem Täter ohne Gewissen rufen wir das Zitat von Thomas Niederreuther zu:
„Wer kein schlechtes Gewissen hat, hat überhaupt keins“.