Bei einer durchzuführenden Belegeinsicht bei der Hausverwaltung konnten die Abrechnungsunterlagen zur Heizkostenabrechnung 2009/2010 nicht vorgelegt werden, da diese sich beim Heizkostenmessdienst befinden würden.
Um ihre Forderung durchzusetzen, behauptet die Hausverwaltung jetzt, dieser Umstand hätte so nicht vorgelegen und gegenbeweislich durch Gerichtsbeschluss die Vernehmung von Zeugen unseres Vereins veranlasst. Diese Vorgehensweise der Hausverwaltung ist eine nichtnachvollziehbare Handlungsweise, die in keinem Verhältnis zu dem offenen Betrag, noch zum Vertragsverhältnis steht.
Selbstverständlich haben die Belegprüfer, wenn sie schon in das Büro der Hausverwaltung gehen, auch die Absicht, vorhandenen Belege zu prüfen. Eine gegensätzliche Behauptung der Hausverwaltung entbehrt jeder Grundlage, da eine andere Absicht der Belegprüfer gar nicht vorgelegt haben kann.
Auch in diesem Verfahren bleibt die Entscheidung des Gerichts abzuwarten. Die Beweisaufnahme findet am 18. Oktober 2011 im Amtsgericht Spandau statt.
Der bisherige Sachverhalt führt zu Oskar Wilde und dem Zitat: Moral ist einfach die Haltung, die wir gegen Leute einnehmen, von denen wir persönlich nicht erbaut sind.