so der allgemeine Tenor in der Öffentlichkeit. Die Dunkelziffer dürfte sehr viel höher sein.
Eine uns vorliegende Abrechnung, die jetzt gerichtsanhängig ist, da diese Hausverwaltung sehr gern und schnell die Mieter verklagt, weist erhebliche Mängel auf. Abgerechnet werden sollten u.a. einmalige Sperrmüllabfuhr, Heizungsgrundkosten nach Gradtagszahltabelle, Kosten für Wartung, Rauchabzug, Lüftungsanlage ohne Auftragserteilung, noch Auftragsbestätigung, Gemeinschaftsantennenanlagen ohne Rechnung und Vertragsunterlagen, ohne Versicherungspolicen für Gebäudeversicherung, ohne ordentliche Vertragsgrundlagen zur Gartenpflege, Hauswarts- und Gebäudereinigungskosten, die formal unwirksam sind, Aufzugskosten ohne Vertragsgrundlagen, Heiz- und Warmwasserkosten ohne Lieferverträge und Wasserkosten ohne Ableseprotokolle bei Kosten, die um 194 % höher sind.
Die von der Hausverwaltung vorgelegten Abrechnungen sind seit Jahren falsch bzw. unwirksam und führen daher zu erheblichen und unnötigen Mehrbelastungen der Mieterschaft.
Die Betriebskostenabrechnungen in unserer Stadt dürften einen zweistelligen Millionenbetrag zum Nachteil der Mieter ausweisen.
Die Mieter tun gut daran, sich Rat zu holen bei entsprechenden Fachleuten, denn dass Misstrauen ist groß und führt uns zu dem Zitat von Hans A. Pestalozzi: Zweifeln ist Suchen, nicht Ratlosigkeit.