Während die Verbraucher in unserem Land immer weniger im Geldbeutel haben, die Kauflust ohnehin schon nachlässt und Arbeitsplätze nur in Billiglohnbereichen angeboten werden – jedenfalls in weiten Teilen unseres Landes – erhöhen sich die Nebenkosten in vielen Kostenarten der Betriebskostenverordnung. Hierzu gehören in jedem Fall auch die Hausmeisterdienstleistungen und natürlich die Energiekosten, die durch die Mieter zu bezahlen sind. Jetzt kommt auch noch die Ankündigung, dass die Gaspreise um 25 % in den jeweiligen Tarifstrukturen ansteigen werden. Jedenfalls haben über 100 Gasversorger dies für die Monate September und Oktober angekündigt, und das dürfte sich auf die Heizperiode 2011/12 sehr negativ für die Verbraucher auswirken. Die gesamten Nebenkosten verkommen zurzeit zur zweiten Miete. Die Mieter selbst durchschauen die Strukturen der Nebenkosten nicht und haben lediglich die Steigerungen hinzunehmen. Dadurch verringert sich ihr zur Verfügung stehendes Einkommen für den alltäglichen Lebensunterhalt erheblich. Als Verbraucherschützer fordern wir eine verbesserte gesetzliche Grundlage für Mieterhöhungen unter Hinweis auf § 558 BGB. Bei der gültigen Betriebskostenverordnung muss in einzelnen Positionen darüber nachgedacht werden, ob bestimmte Kosten, wie die Grundsteuer, vom Eigentümer zu leisten sind. Dies ergebe eine Art von Sicherheit, dass diese Kosten nicht exorbitant steigen, da die Vermieter und Eigentümer in den deutschen Länderparlamenten gut vertreten sind und daher Grundsteuersteigerungen, also Anhebungen des Hebesatzes, nicht hinnehmen würden. Wenn der Vermieter die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen selbst tragen müsste, würden nicht Verträge zustande kommen, in denen Facilityunternehmen die Mieter in unangemessener Weise schröpfen, denn wenn zweieinhalb Personalstellen, die in einer Wohnanlage tätig sind, pro Monat mit 29.000,00 Euro berechnet werden und die gesamte Siedlung sich trotzdem in einem verwahrlosten Zustand befindet, dann ist hier etwas nicht in Ordnung. In diesem Zusammenhang könnte man auch von einem Gefälligkeitsvertrag sprechen. Um diese Entwicklung endlich zu stoppen, fordern wir, wie in anderen Ländern üblich, die Nettokaltmiete und die Nebenkosten in eine dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgende Bruttowarmmiete umzuwandeln. Die Eigentümer hätten dann selbst ein Interesse daran, die Nebenkosten abzusenken. Unsere Forderung steht vor dem Hintergrund der bisherigen erfolglosen Regulierung ausufernder Nebenkosten.
Gaspreise und Nebenkosten steigen ins Unermessliche
Titel:
Gaspreise und Nebenkosten steigen ins Unermessliche
Art:
Pressemitteilung
Nummer:
41/2011
Veröffentlicht am:
01. September 2011
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