Ein Mieter aus Reinickendorf erhält seine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008.
Die Abrechnung schließt mit einem Nachzahlbetrag von 1.221,00 Euro. Da der Mieter aufgrund seiner Lebenssituation, er ist Hartz IV-Empfänger, vom Jobcenter abhängig ist, geht er einerseits zu diesem und kommt andererseits auch zu uns zur überprüfung der Abrechnung. Die Abrechnung ist, wie millionenfach in unserem Land, natürlich stark fehlerbehaftet. Wir nehmen eine überprüfung vor, stellen den Sachverhalt fest und fordern die Verwaltung auf, eine Korrektur vorzunehmen. Diese schaltet einen Rechtsanwalt ein und nach zähen Verhandlungen kommt es zu einem leidlichen Kompromiss. Das Abrechnungsergebnis wird auf 1.000,00 Euro verkürzt, also hat der Steuerzahler an der Stelle 221,00 Euro gespart.
Jetzt zum eigentlichen Skandal:
Die Betriebskostenabrechnung 2009 trifft ein, der Mieter wird in einen Schockzustand versetzt durch einen Nachzahlbetrag in der astronomischen Höhe von 1.531,88 Euro. Der Mieter geht zum Jobcenter und von dort erhält er wenig später ein Schreiben, wir zitieren: „Die Nachzahlung aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2009 wird in voller Höhe von 1.531,88 Euro übernommen, geht Ihnen mit den Leistungen für 12/2010 zu und ist durch Sie an die Hausverwaltung weiterzuleiten.“
Dieser Vorgang zeigt uns exemplarisch, dass in Hochrechnung dieser Zustände in Deutschland hunderttausendfach ungeprüft exorbitant hohe Betriebskostenabrechnungen mit den hohen Nachzahlungsbeträgen hingenommen werden und der Steuerzahler in erheblichem Umfange in Höhe von Millionenbeträgen in Anspruch genommen wird, zum Wohle der Wohnungswirtschaft, den Verwaltungen und Eigentümern.
Dies ist im Grunde auf politische Versäumnisse zurückzuführen und es bleibt abzuwarten, wann durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen solche unnötigen Belastungen für Steuerzahler in unserem Land unterbleiben.