• Startseite
  • Der Verein
  • Termine
  • Galerie
  • Rat und Tat
  • Klarsicht
  • BI – Hunderegister
  • Spenden
  • Sponsoren
  • Kooperationen
  • Presse
  • Cookie
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Achtung bei Vertragsanbahnung

    Eine offensichtlich diffuse Gesetzeslage bei Vertragsgeschäften mit Telefon- und Kabelanbietern führt zu erheblicher Benachteiligung der Verbraucher. Schwerpunkt hierbei ist die propagandistische Arbeit von Mitarbeiter von Betreibergesellschaften die massiv auf Kunden einwirken und diese zu Vertragsabschlüssen anhalten. Hierbei wird im Wesentlichen auf die hervorragenden Leistungen hingewiesen und selbstverständlich die gute Kundenbetreuung.

    Hat der Verbraucher erst einmal unterschrieben bzw. dem zugesandten Schriftstück nicht widersprochen, so sitzt er mit einem 2-Jahres-Vertrag schon in der Falle, denn muss er kurzfristig aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderem wichtigen Grund seine Wohnung verlassen, oder wird gar fristlos von seinem Vermieter gekündigt, so bleibt im Augenblick nach Juristenmeinung der Vertrag bestehen. Der Verbraucher zieht in ein völlig anderes Wohngebiet in dem grade die Leistung des jeweiligen Unternehmens nicht angeboten werden kann, also er muss einen anderen Anbieter beauftragen und nunmehr hat er dann je nach Sachlage bei Telefon und Fernsehen jeweils zwischen zwei bis vier Verträge gleichzeitig zu erfüllen.

    Der eigentliche Skandal ist, dass ein Anbieter in dem Falle 1 1/2 Jahre Gebühren von einem Verbraucher einzieht, ohne jede Gegenleistung, da er diese aus technischen Gründen gar nicht anbieten kann.

    Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert hier nachzubessern, um den Verbraucher vor solchen Doppelbelastungen, die völlig ungerechtfertigt sind, zu schützen und um Unternehmen dazu anzuhalten nur Gebühren zu kassieren, wenn wirklich die Leistungen aus dem Vertragsverhältnis auch geleistet werden. Jedenfalls steht fest, dass diese Schilderungen nicht mit der Gerechtigkeit in Einklang zu bringen sind.