Eine Entscheidung wie in dem Urteil zum Aktenzeichen L 3 AS 557/10 B ER, in dem das Gericht sich auf den Standpunkt stellt, dass Kinder, die im Haushalt eines alleinerziehenden Elternteils leben (im vorliegendem Fall bei der Mutter), kein Anrecht auf Grundversorgung mit Strom haben sollen, ist derart kinderfeindlich, dass man von einem echten Skandalurteil sprechen kann. Auch wenn die Verantwortung hierfür bei der Mutter gelegen haben sollte.
Auch die zynische Begründung, Kinder seien „nicht in unerträglichem Maße belastet“ ist ein deutliches Indiz dafür, dass die verantwortlichen Richter erheblich mit ihrem Urteil dazu beigetragen haben, die Kinderfeindlichkeit zu einem weiteren Höhepunkt in unserer Gesellschaft zu bringen.
Auch der zuständigen Behörde, die ein geringes Darlehen zur Schuldenbegleichung abgelehnt hat, ist dies ins Stammbuch zu schreiben.
Vielleicht passt hier die Äußerung von Wolf Biermann:
Wir müssen wie die Kinder reden, wenn wir überleben wollen. Die Blauäugigen waren es seit je, die neue Wege fanden, nicht die Verblendeten.