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    Eine Mieterin kam mit ihrer Nebenkostenabrechnung zu uns in die Sprechstunde. Sie sollte für das Abrechnungsjahr 2010 eine Nachzahlung in Höhe von 455,63 € leisten. Gegen diese Abrechnung haben wir als Verbraucherschutzverein Widerspruch eingelegt und dann mit der HV A…… eine Prüfung der Unterlagen vereinbart. Die Prüfung fand am 1. Oktober 2010 statt und der fünfseitige Prüfbericht von unseren Belegprüfern, der umfänglich alle Betriebskostenarten beinhaltet, endete mit dem Ergebnis, dass 151,00 € in Abzug zu bringen sind und somit ein Nachzahlungsbetrag von 304,00 € übrig blieb. Nach Prüfung unseres Berichtes und dem Ergebnis teilte die HV am  15. November mit, dass sie unser Prüfungsergebnis akzeptiert und der Mieter nunmehr den Restbetrag einzahlen kann. Dieser Fall zeigt, dass sich eine Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen immer für die Mieter lohnen, da auch unsere Aufwandspauschalen, die wir als gemeinnütziger Verein erheben, sehr gering sind. Als Fazit können wir festhalten, dass Millionen von Mietern völlig ungerechtfertigte Forderungen von Vermietern jährlich bezahlen, ohne darüber in den Einzelheiten Bescheid zu wissen oder andere Informationen zu bekommen.