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Die Wohnungsendabnahme fand unter Begleitung von Mitarbeitern unseres Vereins statt und war bei der Rückgabe durch die Mieter beanstandungsfrei. Die Vermieterin hat dann unter Zuhilfenahme eines Gutachters Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Für die im Gutachten enthaltenen Forderungen gab es keinerlei Beseitigungsansprüche für den Vermieter. Das Spandauer Amtsgericht hat dann unter dem Aktenzeichen Az 7 C 170/20 am 09.12.2020 das Urteil verkündet…
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