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Unsere Vizepräsidentin des Vereins hat in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwältin ein Mitglied im vergangenen Jahr vertreten und am 1. Dezember 2014 eine Klage gegen die GSW Immobilien AG eingereicht, und zwar auf Zahlung von 1.146,84 € aus der Betriebskostenabrechnung 2012. Der ursprüngliche Nachzahlungsbetrag der Mieterin betrug 103,16 €. In einer anders lautenden Pressemitteilung, die verbreitet wurde, heißt es, dass das…
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