Bitte beachten Sie, dass hier nur Ergebnisse angezeigt werden, die mit dem Schlagwort "Schäden" versehen wurden. Für eventuell mehr Ergebnisse benutzen Sie bitte die Suche:
Der BGH hat richtigerweise im Sinne der Vermieter festgestellt, dass Schönheitsreparaturen alles umfassen, lediglich angemietete Teppichböden sind Vermieterangelegenheit. Im Klartext heißt das, die Vermieter, jedenfalls im erheblichen Maße, vermieten ihre Wohnungen weiterhin in teils jämmerlichen Zuständen, denn in den meisten Fällen wäre eine komplette Instandsetzung erforderlich.
Der Mieter zieht in eine solche Wohnung ein und stellt fest, dass diese auf…
[mehr lesen]