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In einer viel beachteten Rede auf dem Deutschen Mietgerichtstag in Dortmund im September 2020 hat sich Herr Prof. Dr. Franz Meyer, ein ausgewiesener Fachmann zu dem Thema Landeskompetenz im Mietpreisrecht, dahingehend geäußert, dass die Länderzuständigkeit unter dem Grundgesetz den Regelfall darstellt. Das Bundesverfassungsgericht hat sogar von einer Vermutung für die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder gesprochen. Unser Verein teilt diese Auffassung uneingeschränkt…
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