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Der BGH hat in einer gestrigen Entscheidung (BGH, Urteil vom 4.11.2015 – VIII ZR 217/14 – / Vorinstanzen: LG Berlin und AG Wedding), die Rechtsverordnung des Landes Berlin vom 07.05.2013, die berlinweit Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Mieterhöhungen nach „Mietspiegel“) auf maximal 15 % begrenzt, weil in Berlin die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenen Wohnraum besonders gefährdet ist, für wirksam…
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