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Die Hausverwaltung ARWOBAU GmbH hat jetzt mehrfach, wie uns durch Vorlage von Mietverträgen bekannt wurde, mit den Mietern im vorliegenden Fall im Juli 2005 vertragliche Vereinbarungen getroffen, in denen keine Vorauszahlungen der Kalt- und Abwasserkosten vereinbart wurden.
In einem Schreiben eines Berliner Rechtsanwalts an die ARWOBAU heißt es: “Im §3 des vorgenannten Mietvertrages wird der Eindruck erweckt als ob sich…
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