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Er ist schon deshalb fragwürdig, da dieser ohne wirkliche Beteiligung von betroffenen Mietern erarbeitet wurde. Dass es sich hierbei um einen wissenschaftlich qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d handeln soll, ist wohl nur für die Verantwortlichen nachvollziehbar bzw. bleibt ihr Geheimnis.
Mitgewirkt haben: Gutachterausschuss, Sachverständige, Datenschutzbeauftragter, Richterin a.D. und das Statistische Landesamt Berlin-Brandenburg.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat sich dann…
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