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Bei einer durchzuführenden Belegeinsicht bei der Hausverwaltung konnten die Abrechnungsunterlagen zur Heizkostenabrechnung 2009/2010 nicht vorgelegt werden, da diese sich beim Heizkostenmessdienst befinden würden.
Um ihre Forderung durchzusetzen, behauptet die Hausverwaltung jetzt, dieser Umstand hätte so nicht vorgelegen und gegenbeweislich durch Gerichtsbeschluss die Vernehmung von Zeugen unseres Vereins veranlasst. Diese Vorgehensweise der Hausverwaltung ist eine nichtnachvollziehbare Handlungsweise, die in keinem Verhältnis…
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