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Für das Jahr 2011 legte eine Hausverwaltung, die als Beteiligungs-GmbH firmiert, eine Betriebskostenabrechnung vor, die mit einem Nachzahlungsbetrag endete in Höhe von 1152,38 Euro. Der Mieter beauftragte uns mit der Überprüfung der Abrechnungsunterlagen und dies teilten wir der Hausverwaltung am 16. August 2012 mit. Erstaunlicherweise ließ die Antwort nicht lange auf sich warten. Denn Hausverwaltungen haben es nicht gern, wenn…
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