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Der Bundesgerichtshof hat mit seiner gestrigen Entscheidung deutlich gemacht, dass bei jeder vom Vermieter angestrebten Eigenbedarfskündigung von den Gerichten in den Vorinstanzen Einzelfallprüfungen vorgenommen werden müssen. Jeweils zu prüfen ist, ob es einem Mieter zuzumuten ist, einen Wohnungswechsel vorzunehmen, auch wenn gesundheitliche oder finanzielle Aspekte dem entgegenstehen.
Eine solche Vorgehensweise setzt auch voraus, dass die jeweils materielle Stellung zwischen den…
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