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Der Bundestag stellt sich als Versorgungsunternehmen für Vermieter, Eigentümer und große Immobiliengesellschaften dar. Am Donnerstag, den 13. beschloss er, dass Mieter auch ohne Abmahnung durch Schaffung eines neuen Kündigungsgrundes nach § 569 BGB die Kündigung erhalten können. Auch Zahlungsverzug der Mietkaution kann als Grund angegeben werden. Dass die Nicht-Zahlung der Kaution auch an den JobCentern scheitert, ist der besondere soziale…
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