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Die Vermieter und Eigentümer können sich ins Fäustchen lachen. Der Bundesgerichtshof hat wieder einmal ein Urteil gesprochen, das die Vermieter in die Lage versetzt, ihre Gebäude so verkommen zu lassen, natürlich bei entsprechend hohem Mietzins, dass sie den Mieter, um das Objekt dann besser zu verkaufen, kündigen können. Dies gilt im Besonderen auch dann, wenn der schlechte Zustand des Hauses…
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