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    Gebühren- und Beitragsordnung nach § 4 der Satzung:

    Der Jahresmitgliedsbeitrag inkl. gerichtlicher Mietrechtsschutzversicherung beträgt 96,- €
    pro Kalenderjahr (01.01.-31.12.).

    Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 7,50 €.

    Der Jahresmitgliedsbeitrag ist bei Eintritt im Voraus zu bezahlen. In den Folgejahren ist er am Anfang des Kalenderjahres fällig. Die Einzugsermächtigung ist aufgrund der Gruppenmietrechtsschutzversicherung bei der ARAG erforderlich.

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    Aufwandspauschalen nach § 4 der Satzung:

    1) Für folgende ehrenamtliche Leistungen:
    – Begleitung bei Wohnungsendabnahmen
    – Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen
    – Datenermittlung bei Wohnwertermittlungen zu Mieterhöhungsverlangen
    – Einsichtnahme und zusammentragen von Unterlagen zur Wirtschaftlichkeitsberechnungen – Prüfung von Modernisierungsankündigungen
    – Hausbesuche und Begleitung zu Behörden
    wird eine Aufwandspauschale einschließlich Fahrtkosten in Höhe von 69,-€ erhoben.

    2) Entgegennahme der Nebenkostenabrechnungen und die rechnerische Überprüfung erfolgt gegen eine Aufwandspauschale in Höhe von 38,50 €. Die Einsicht der Belege zu den Nebenkostenabrechnungen in den Geschäftsstellen der Vermieter erfolgt nach der Entrichtung einer Aufwandspauschale in Höhe von 58,-€.

    3) Das Erstellen von Schriftsätzen oder sonstiger Korrespondenz für unsere Mitglieder in Verbraucherschutzangelegenheiten oder sonstigen Schreiben müssen wir wegen dem hohen Aufwand eine Aufwandspauschale erheben in Höhe von 33,50 €.

    4) Für die Rücklastschrift, durch ein Mitglied verursacht, müssen wir die Kosten an unsere Mitglieder weiterreichen und erheben hierfür eine Pauschale der Verwaltungs-, Personal- und Rücklastschriftkosten in Höhe von 9,50 €.

    5) Für jedes Mahnschreiben an unsere Mitglieder müssen wir eine Pauschale für Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,50 € erheben.

    6) Jede von uns gefertigte Fotokopie muss Ihnen aus Kostengründen eine Gebühr von 0,25€ berechnet werden.

    Diese Aufwandspauschalen sind erforderlich, da wir als einziger gemeinnütziger Verein in Berlin keinerlei Förderung von staatlicher Seite erhalten, wir bitten um Ihr Verständnis.