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  • Betriebskostenabrechnung in weiten Teilen unwirksam

    Klage abgewiesen

    Die Klägerin Wasserstadt Berlin GmbH & Co oHG vertreten durch die Gesellschafterin Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. hat gegen die Mieter und Beklagten versucht durch eine völlig unberechtigte Klage einen Betrag aus der Betriebskostenabrechnung in Höhe von 348,35 Euro beizutreiben.

    Der Amtsrichter befand, dass die Abrechnung formell nicht ordnungsgemäß war und zwar in den Positionen Reinigung, Wartung, Aufzug und Haftpflicht- und Gebäudeversicherung, zum Teil durch Nichtgewährung einer Einsichtnahme in die Versicherungspolicen.

    Die Klage wurde abgewiesen u.a. führte der Richter aus, dass die Mieter anteilig einen Betrag auf anraten unseres Vereins gezahlt hatten. Ein Präsidiumsmitglied, der auch Rechtsanwalt ist, hatte dazu geraten, die wirksamen Abrechnungsteile aus der Betriebskostenabrechnung auch anteilig auszugleichen. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Vermieter zu tragen, nun bleibt nur noch zu hoffen, dass die betroffene Hausverwaltung WISAG zukünftig Abrechnungen vorlegt, die für Mieter verständlich sind und auch der Höhe nach nachvollziehbar dargestellt werden.