Sensationelles Urteil aus dem Spandauer Amtsgericht
Die Vermieter tragen danach die Kosten des Rechtsstreits und die Berufung wurde nicht zugelassen.
Die Hauswartskosten wurden durch formellen Mangel in der Abrechnung nicht anerkannt. Die Restforderung in Höhe von 250,– Euro ist derzeit unbegründet, da die Forderung nicht fällig ist.
In weiten Teilen wurde die Einsichtnahme der Belege durch die Hausverwaltung nicht gestattet, mit der Begründung, dass die Zeit der Prüfung überschritten sein.
Das Gericht sprach von einer Verantwortung die beim Eigentümer und deren Hausverwaltung liegt und fügt in seiner Entscheidung ein, wörtlich heißt es: Angesichts der gerichtsbekannten Akribie mit der gerade der Spandauer Mieterverein die Interessen seine Mitglieder verfolgt, wie auch vorliegender Rechtsstreit zeigt, glaubt das Gericht nicht, dass deren Vertreter die Einsichtnahme aus freien Stücken endgültig abgebrochen hätten.
Eine solch bösartige Behauptung hatte die Hausverwaltung TREUREAL aufgestellt, um sich prozessuale Vorteile zu verschaffen.
Der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. wird sich auch zukünftig mit aller Entschlossenheit (Akribie) und zwar nicht nur für Mitglieder, sondern für alle Verbraucher einsetzen.