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  • Das deutsche Postgeheimnis

    Das Brief- und Postgeheimnis sind nach Art. 10 des Grundgesetzes unverletzlich.
    Man kann auch heute noch vermuten, dass sich die Väter des Grundgesetzes nach Kriegsende dabei etwas gedacht haben, solch einen Artikel in ein Gesetzeswerk aufzunehmen, dass die Grundlage darstellt, eine demokratische Gesellschaft in einem föderalistischen Staat so zu gestalten und zu fordern, dass unser System unantastbar bleibt.
    Nach unserer Überzeugung als Verbraucherschützer haben sich an diesen wichtigen Artikel dieses Gesetzes auch die Vermieter, Eigentümer und auch Immobiliengesellschaften sowie Hausverwaltungen zu halten. Gerade in diesem Haus, in der Neustadt in Spandau, ist der Vermieter ganz rigoros und fordert berechtigte Mietminderungen von den Mietern zurück und missachtet hierbei ebenfalls die zuständigen Paragraphen in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch. Immer häufiger kommt es vor, dass sich Vermieter nicht an bestehende Gesetze halten und das auch noch mit einer desolaten Gesetzesgrundlage begründen.
    Gotthold Ephraim Lessing:
    „Wer kein Gesetz achtet, ist ebenso mächtig, als wer kein Gesetz hat.“