Der Berliner Mietendeckel bleibt vakant. Das Berliner Verfassungsgericht hat in einer Entscheidung mitgeteilt, dass es vor einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes selbst keine Landesentscheidung treffen will. In der Konsequenz bedeutet das für die Berliner Mieter auf jeden Fall ein Stück Sicherheit, denn der 23. November 2020 ist der Stichtag, der neun Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zunächst für Klarheit sorgt.
Der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. begrüßt die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtes und geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner späteren Entscheidung im nächsten Jahr im Wesentlichen berücksichtigt, dass in Großstädten, Ballungsgebieten und sonstigen Besonderheiten in den Regionen Rechnung trägt, denn die Mieter werden immer mehr belastet und somit ist eine Schieflage auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt in jedem Fall zu befürchten und das soziale Gleichgewicht wird zu Veränderungen in der Gesellschaft führen, die für unser Land mit Sicherheit eine Gefahrenlage darstellen könnte, die zu Ungleichgewichten und auch zum Verlust von echter Gerechtigkeit führen könnte.
Eigentum verpflichtet ist nur noch eine Phrase und die Vermieter haben offensichtlich keine Scheu mehr, den Mietern die vertraglichen Verpflichtungen gerade nicht zu liefern oder einzuhalten. Die Mehrheit der Vermieter legen ausschließlich Wert darauf, dass die Miete pünktlich gezahlt wird und zwar in voller Höhe. Auch bei Ausfall von Heizung und Warmwasser und von sonstigen anderen vertraglichen Leistungen wollen sie nicht einmal Mietminderungen anerkennen, obwohl in §536 BGB die gesetzlichen Regelungen völlig eindeutig sind. Unser Geschäftsführer findet diese Haltung der Wohnungswirtschaft als einen schweren Vertrauensmissbrauch gegen ihre Mieter.