Rechtschutzversicherung statt Prozesskostenhilfe
Menschen mit geringem Einkommen, die auf staatliche Hilfen wie zum Beispiel Jobcenter, Sozialämter und Grundsicherung oder nach den Sozialgesetzbüchern sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz auf diverse anderen Sozialleistungen angewiesen sind, haben jetzt die Möglichkeit, bei uns und anderen Vereinen Mitglied zu werden. Nach §2 der Kooperationsvereinbarung mit dem Berliner Senat besteht in dem jeweiligen Verein eine Rechtschutzversicherung in Mietsachen.
Durch diese Kooperation ergibt sich bei einer notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Einsparung für die öffentliche Hand, da im Einzelfall anstelle der Prozesskostenhilfe die Rechtschutzversicherung des Mietervereins greift.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch den Senat finanziert und ist zunächst auf 24 Monate begrenzt. Bei Bedarf kann die Mitgliedschaft mit schriftlicher Zustimmung des zuständigen Leistungsträgers um weitere 12 Monate verlängert werden.
Als Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e. V. räumen wir selbstverständlich die Möglichkeit ein, für den Fall des Wegfalls der Leistungsberechtigung die Mitgliedschaft bei uns kostengünstig weiterzuführen.
Wir halten diese Vereinbarung für sozial verträglich und ausgewogen. Sie bietet Hilfesuchenden eine erhebliche Unterstützung bei zu klärenden Mietrechtsfragen und stellt gleichzeitig eine Entlastung des Berliner Haushaltes dar. Hinzu kommt die kostenlose Beratung in allgemeinen Mietangelegenheiten in unseren Sprechstunden.