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  • Der BGH bringt die Verbraucher um ihre Zinsen

    Jahrelang haben die Sparer in ihre Bausparverträge eingezahlt, haben ihr Geld unter dem Namen Bausparkasse den Banken zu treuen Händen anvertraut unter dem Namen Bausparkasse. Wären die Zinsen gestiegen, hätten sich die Banken darauf berufen, dass der Zinssatz fest vereinbart ist uns somit nicht angehoben wird und die Rendite würde von den Banken eingestrichen. Die Bausparkassen kündigten aufgrund der Niedrigzinspolitik jetzt die Bausparverträge und berufen sich dabei auf § 489 BGB. Fazit der Geschichte ist, der Verbraucher steht im Regen und er kann sein Geld nun gefälligst abholen und unter das Kopfkissen legen. Nachdem sich Gerichte in den Vorinstanzen für die Verbraucher entschieden hatten, kommt nun von oben die Keule!
    Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Kündigungen nun rechtmäßig sind. Wie er zu dieser Einschätzung und Beurteilung gekommen ist, bleibt sein Geheimnis.

    Für Rückfragen in der Sache erreichen Interessierte unseren Pressesprecher
    Uli Ebermann unter 0170-272 89 77!