Jetzt kann der Verbraucher wieder auf einen fairen Wettbewerb hoffen (EuGH)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner heutigen Entscheidung für alle Verbraucher eine faire Wettbewerbsmöglichkeit eingeräumt.
Die Selbstverständlichkeit des Verbrauchers, allgemein übliche Waren im Versand über das Internet zu erwerben, ist nunmehr offensichtlich auch für Verschreibungspflichtige Medikamente möglich. Zunächst ist damit die Monopolstellung der Pharmazeutischen Industrie aufgebrochen und ein wünschenswerter Preiswettbewerb könnte nun für den Verbraucher von Vorteil sein. Gerade im Zeichen knapper Kassen und einem Großteil der am Existenzminimum lebenden Bevölkerung. Der Preiswettbewerb zwischen Inhaber geführten Apotheken, Ketten und Versandapotheken ist ein sicheres Zeichen für eine freie marktwirtschaftliche Entwicklung.
Die Kritiker dieser Entscheidung, die durch vorhandene Einzelgeschäfte auf eine Flächendeckende Versorgung hingewiesen haben, scheinen übersehen zu haben, dass eine Versandapotheke in jeden Winkel unseres Landes liefern kann. Demnächst wahrscheinlich auch mit Drohnen, wenn die Witterungsverhältnisse eine andere Transportmöglichkeit nicht zulassen. Der Apothekerverband fordert ein Verbot des Versandhandels für Rezeptpflichtige Arzneimittel. Dies ist nicht nur unverständlich, sondern zeugt von einer Verbandelung mit der Pharmaindustrie über alle Grenzen hinweg. Gleiche Wettbewerbsbedingungen im In- und Ausland zu fordern ist geradezu vor dem Hintergrund absurd, dass teure Rezeptpflichtige Medikamente im Ausland zum Teil zu Niedrigpreisen, bei gleicher Qualität, angeboten werden. Dafür gibt es vernünftige und wirtschaftorientierte Gründe, allerdings gibt es keine plausiblen Erklärungen warum im Inland das Preisniveau auf Höchststand gehalten wird.
Ein Bundestagsabgeordneter hat Überlegungen zu Konsequenzen angestellt und zieht ein Versandhandelsverbot für deutsche Arzneimittel in Erwägung.
Unabhängig von den hier betroffenen Arzneimitteln bleibt anzumerken, dass der europäische Wettbewerb zurzeit zu Lasten der deutschen Verbraucher geht. Dies ist in keinem Fall länger hinnehmbar, denn die Zwanghaftigkeit zur Preisbindung führt zu dem Zitat von Epikur: „Zwang ist ein Übel; aber es besteht kein Zwang, unter Zwang zu leben.“
Für Rückfragen in der Sache erreichen Interessierte unseren Pressesprecher
Uli Ebermann unter 0170/ 272 89 77!