Das Amtsgericht Lichtenberg hat unter dem Geschäftszeichen 2 C 202/16 am 28.09.2016 verkündet, dass die Überprüfung der Miethöhe ergeben hat, dass diese über dem ortsüblichen Berliner Mietspiegel liegt. Der Mieter hatte geklagt und erhielt jetzt recht und vom Kläger muss eine Summe in Höhe von 227,29 EUR zurück erstattet werden. Der Vermieter und Eigentümer trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Wir finden dieses Urteil bemerkenswert, gerade in der sehr umfangreichen Begründung auf 10 Seiten, die keinen Zweifel daran lässt, dass dieses Urteil auch zukünftig bestand haben wird. Wir schließen dies unter anderem daraus, dass zahlreiche Querverweise auf zuständige Paragraphen im bürgerlichen Gesetzbuch enthalten sind und zugleich auf Rechtsprechungen von mehreren Urteilen des Landgerichts sowie des Bundesgerichtshofes, verwiesen wird.
Als Mieter- und Verbraucherschützer dürfen wir die umfangreiche Befassung durch das Gericht in dieser Angelegenheit besonders hoch einschätzen und bewerten. Wir würden uns wünschen, dass ebenfalls in anderen sehr wichtigen Angelegenheiten für die Mieter eine solche Rechtsprechung wiederkehrend an den Berliner Gerichten zu verzeichnen wäre. Das vorliegende Urteil zeugt von einem hohen Maß an Gerechtigkeit und führt uns zu dem Zitat von Leonardo Da Vinci: „Zur Gerechtigkeit gehören: Macht, Weisheit und Wille.“
Für Rückfragen in der Sache erreichen Interessierte unseren Pressesprecher
Uli Ebermann unter 0170-2728977!