Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde über eine Gesetzesverschärfung für Wettbüros diskutiert. Das Ergebnis: ein Mindestabstand der Wettbüros von 500 Metern und 200 Meter von Oberschulen.
Begründet wird diese Gesetzesverschärfung mit dem Argument, das Betroffene, also Spielsüchtige, besser geschützt sind und das Stadtbild aufgrund der Abstände zwischen den Spielhallen in den Kiezen bzw. Zentren der jeweiligen Bezirke verbessert wird.
Unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes ist diese Gesetzesänderung, von Verschärfung kann wohl kaum eine Rede sein, nicht nur überflüssig sondern geradezu absurd. Für heranwachsende aus Oberschulen ist 200 Meter eine durchaus überbrückbare Strecke, zu der sie sich entweder hinbegeben können oder sogar daran vorbei laufen müssen. Das Betroffene vor ihrer eigenen Spielsucht besser geschützt sind, ist geradezu lächerlich. Sieht man sich in den einzelnen Stadtteilen die dort befindlichen Geschäfte näher an, wird das Stadtbild nicht verbessert, nur weil eine Spielhalle 500 Meter von der anderen entfernt liegt. Diese Scheinargumentation schützt keinen einzigen Verbraucher. Der einzige Schutz für die Betroffenen, eine Sucht ist sogar eine Krankheit, wäre es, alle Spielhallen zu verbieten und zwar ohne Ausnahme. Die Folgekosten der Spielsucht sind unüberschaubar. Familien werden ruiniert, Kinder in die Armut gerissen, Kleinstkriminalität gefördert und wenn die Ausweglosigkeit erreicht ist, droht auch noch der Suizid. Den Betreibern von Spielhallen sei empfohlen einem anderen Gewerbe nachzugehen, welches Menschen nicht in Abhängigkeit führt oder sie ruiniert, sondern eingepasst ist in das gesellschaftliche Leben einer Bürgerschaft. Was uns zu dem Zitat von Benjamin Franklin führt:
„Mit den Kosten für ein Laster kann man zwei Kinder aufziehen.“